Dürfen wir Trulicity auf Entlass­rezept abgeben?

Uns liegt ein Entlass­rezept über Trulicity N1 zulasten der GKV vor. Die kleinste im Handel befindliche Packung ist jedoch eine N2.

Können wir das Rezept beliefern?

Antwort

Laut § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Anlage 8 des Rahmen­vertrags gilt Folgendes:

4 Abs. 1 Anlage 8 Rahmenvertrag

„Im Rahmen des Entlass­managements ist eine Arznei­mittel­packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen, das gemäß Packungs­größen­ver­ordnung bestimmt wurde, oder eine kleinere Packung abzu­geben. Dabei darf die verordnete Menge nicht über­schritten werden. Ist das kleinste Packungs­größen­kenn­zeichen gemäß Packungs­größen­ver­ordnung nicht bestimmt, kann eine Packung abge­geben werden, die die Größe einer Packung mit dem nächst­größeren bestimmten Packungs­größen­kenn­zeichen nicht über­steigt.“

4 Abs. 2 Anlage 8 Rahmenvertrag

„Ist eine Arznei­mittel­packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen, das gemäß Packungs­größen­ver­ordnung bestimmt wurde, definiert, aber die ent­sprechende oder eine kleinere Packungs­größe nicht im Handel, kann keine Packung abge­geben werden.“

Da in der Packungs­größen­ver­ordnung für Dulaglutid eine N1-Packungs­größe definiert, aber nicht im Handel ist, darf keine Packung auf Entlass­rezept abge­geben werden.

Abb.: Auszug aus dem Entlassrezept-Checkplus

Ausnahmen

Die Ersatz­assen haben eine bundes­weite Regelung für diese Konstellation. In § 6 Abs. 1 Buchst. a steht Folgendes:

6 Abs. 1 Buchst. a

„Sind nur Packungen im Handel, deren Größe das kleinste definierte Packungs­größen­kenn­zeichen über­schreitet, so stellt die Abgabe der kleinsten verfüg­baren Packung einen unbe­deutenden Fehler nach § 6 Rahmen­vertrag dar, der nicht zur Zurück­weisung der Verordnung führt. Die Apotheke hat in diesen Fällen einen Vermerk und das verein­barte Sonder­kenn­zeichen 06460731 auf dem Ver­ordnungs­blatt aufzu­tragen bzw. im Abgabe­daten­satz zu über­mitteln.“

Bei den Primär­kassen müssten Sie den für Sie gültigen Ver­trag prüfen, ob dort eine ähnliche Regelung zu finden ist. Uns ist bekannt, dass sowohl der Primär­kassen­vertrag von Nord­rhein als auch der Vertrag der AOK Nieder­sachsen eine ähnliche Regelung hat.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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