Dürfen wir mit unterschiedlichen Packungsgrößen stückeln?
Uns liegt eine Verordnung über Arpoya 10 mg 91 Stück PZN 16197743 vor. Zurzeit sind keine 91 Stück lieferbar.
Dürfen wir auch mit unterschiedlichen Packungsgrößen stückeln, z. B. eine Packung mit 56 Stück und eine Packung mit 28 Stück?
Antwort
Sie dürfen bei einer Nichtverfügbarkeit auch mit unterschiedlichen Packungsgrößen stückeln. Wichtig ist, dass Sie die ursprünglich verordnete Gesamtmenge nicht überschreiten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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