Dürfen wir mit unter­schied­lichen Packungs­größen stückeln?

Uns liegt eine Ver­ordnung über Arpoya 10 mg 91 Stück PZN 16197743 vor. Zurzeit sind keine 91 Stück lieferbar.

Dürfen wir auch mit unter­schied­lichen Packungs­größen stückeln, z. B. eine Packung mit 56 Stück und eine Packung mit 28 Stück?

Antwort

Sie dürfen bei einer Nicht­ver­füg­bar­keit auch mit unter­schied­lichen Packungs­größen stückeln. Wichtig ist, dass Sie die ur­sprünglich ver­ordnete Gesamt­menge nicht über­schreiten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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