Dürfen wir Insuline austauschen?

Uns liegt ein E-Rezept über „Liprolog 200 E/ml Kwikpen 10 x 3 ml“ zulasten der AOK Hessen vor. Sowohl das verordnete Arznei­mittel als auch der Import sind nicht mehr lieferbar.

Wir stellen uns die Frage, ob wir den vorge­schlagenen Nachfolger Humalog 200 E/ml Kwikpen 10 x 3 ml abgeben dürfen oder eine neue Verordnung brauchen.

Antwort

Der neue G-BA-Beschluss zum Austausch von Biologika wurde zwar Anfang Februar nicht vom BMG beanstandet, da er aber noch nicht in Kraft getreten ist, gilt weiterhin noch Anlage 1 des Rahmenvertrags.

Nur Bioidenticals, die hier als gegeneinander austauschbar definiert sind, dürfen ersetzt werden. Darüber hinaus besteht nur die Wahl zwischen Original und Import (wobei das Einsparziel bei Biologika keine Anwendung findet).

In Anlage 1 des Rahmenvertrags sind für Insuline keine gegeneinander austauschbaren Biosimilars definiert, somit brauchen Sie ein neues Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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