Dürfen wir eine Packung ohne N-Bezeichnung abgeben?

Wir haben eine Verordnung über „Mounjaro 10 mg KwikPen ILO 3 St. PZN 18241193“ zulasten der BKK Gilde­meister Seiden­sticker vorliegen. Das verordnete Arznei­mittel hat keine N-Bezeichnung und es ist auch keine Indikation ange­geben.

Dürfen wir das Arznei­mittel zulasten der GKV abrechnen?

Antwort

Die verordnete Packungs­größe befindet sich zwischen den Norm­größen N1 (1 Stück) und N2 (4 Stück). Somit können Sie das Rezept beliefern, wenn eine Stück­zahl­ver­ordnung vorliegt. Eine Indikation muss und soll bei einem Arznei­mittel­rezept nicht ange­geben werden. Wenn richtiger­weise keine Indikation ange­geben ist, kann die Apotheke davon aus­gehen, dass das Arznei­mittel zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 ver­ordnet wurde. Somit kann das Rezept zulasten der GKV abge­rechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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