Dürfen wir eine Packung ohne N-Bezeichnung abgeben?
Wir haben eine Verordnung über „Mounjaro 10 mg KwikPen ILO 3 St. PZN 18241193“ zulasten der BKK Gildemeister Seidensticker vorliegen. Das verordnete Arzneimittel hat keine N-Bezeichnung und es ist auch keine Indikation angegeben.
Dürfen wir das Arzneimittel zulasten der GKV abrechnen?
Antwort
Die verordnete Packungsgröße befindet sich zwischen den Normgrößen N1 (1 Stück) und N2 (4 Stück). Somit können Sie das Rezept beliefern, wenn eine Stückzahlverordnung vorliegt. Eine Indikation muss und soll bei einem Arzneimittelrezept nicht angegeben werden. Wenn richtigerweise keine Indikation angegeben ist, kann die Apotheke davon ausgehen, dass das Arzneimittel zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 verordnet wurde. Somit kann das Rezept zulasten der GKV abgerechnet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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