Dürfen wir ein Mometason-Nasenspray für einen Erwachsenen abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind unsicher bei der Abgabe eines Mometason-Nasensprays für Erwachsene. Bei uns wurde ein Rezept zulasten der AOK Bayern eingereicht:
 „Momenta 1A bei Heuschnupfen 50 Nasenspray PZN 16035495“.
Als Rabattartikel wird ein Mometason-Nasenspray mit der PZN 12409645 angezeigt. Beide sind nicht verschreibungspflichtig. Unsere Software hat den Artikel ohne jeglichen Hinweis übernommen.
Ist das in Ordnung? Kann man das Präparat in der OTC-Ausnahmeliste zuordnen? Welche Diagnose ist erforderlich?
Antwort
Beide Mometason-Präparate sind apothekenpflichtige Arzneimittel, die jedoch auch für Erwachsene unter den Bedingungen der Anlage I Nr. 21 der Arzneimittel-Richtlinie erstattungsfähig sind:
AM-RL Anlage I Nr. 21
„Glukokortikoide, topisch nasal nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik.“
Die Bedingungen müssen und können Sie nicht prüfen. Eine Diagnose sollte nicht auf dem Rezept stehen. Steht dort eine Diagnose, dann muss diese zur Ausnahme nach Anlage I passen.
Sofern also keine Diagnose auf dem Rezept zu finden ist, können Sie das Rabattarzneimittel abgeben.
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“ (PDF)
 - DAP Lexikon
 - Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
 
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
 Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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