Dürfen wir ein BtM-Entlassrezept mit Adressaufkleber beliefern?
Wir haben ein BtM-Entlassrezept mit Adressaufkleber vorliegen.
Dürfen wir es beliefern?
Antwort
In Anlage 8 des Rahmenvertrags ist zwar festgelegt, dass ein Retaxschutz für Adressaufkleber auf normalen Entlassrezepten gilt, jedoch ist dies explizit nicht für BtM-Entlassrezepte festgelegt.
Außerdem gilt laut § 9 Abs. 2 BtMVV Folgendes:
9 Abs. 2 BtMVV
„Die Angaben nach Absatz 1 sind dauerhaft zu vermerken und müssen auf allen Teilen der Verschreibung übereinstimmend enthalten sein. […]“
Dies kann durch einen Aufkleber nicht gewährleistet werden, daher gehen wir davon aus, dass ein Aufkleber auf einem BtM-Rezept unzulässig ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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