Dürfen wir den Zuzahlungsstatus bei E-Rezepten ändern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein E-Rezept bekommen, bei dem ein falscher Zuzahlungsstatus hinterlegt worden ist.
Wir fragen uns, ob wir wie gehabt den Status ändern dürfen.
Antwort
Ja, Sie dürfen auch weiterhin einen falsch angegebenen Zuzahlungsstatus ändern.
Dafür wurde eine neue Gruppe 15 in den Zusatzattributen geschaffen. Dort kann zwischen 0 (= nein) und 1 (= ja) ausgewählt werden. Für diese Änderung ist keine qualifizierte Signatur mit dem HBA nötig, sie kann daher auch von PTA vorgenommen werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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