Dürfen wir Biologika im Akutfall gegeneinander austauschen?

Wir haben eine Verordnung über „Wyost 120 mg 1 DFL PZN 19282716“ zulasten der AOK Hessen vorliegen.

Können wir im Akutfall anstatt Wyost das Arznei­mittel Xgeva abgeben?

Antwort

Nein, das ist zurzeit nicht möglich; Sie brauchen ein neues Rezept, denn Wyost und Xgeva sind bio­techno­logisch herge­stellte Arznei­mittel und laut Rahmen­vertrag nicht gegen­einander aus­tauschbar. Sie würden somit hier einen Aut-simile-Austausch vor­nehmen, der nicht erlaubt ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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