Dürfen wir Biologika im Akutfall gegeneinander austauschen?
Wir haben eine Verordnung über „Wyost 120 mg 1 DFL PZN 19282716“ zulasten der AOK Hessen vorliegen.
Können wir im Akutfall anstatt Wyost das Arzneimittel Xgeva abgeben?
Antwort
Nein, das ist zurzeit nicht möglich; Sie brauchen ein neues Rezept, denn Wyost und Xgeva sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und laut Rahmenvertrag nicht gegeneinander austauschbar. Sie würden somit hier einen Aut-simile-Austausch vornehmen, der nicht erlaubt ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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