Dürfen wir 50 Stück anstatt 40 Stück abgeben?
Wir haben eine Verordnung über „Sultanol Fertiginhalat 40 Stück N1“ zulasten der GKV vorliegen. Das verordnete Arzneimittel ist zurzeit nicht lieferbar.
Dürfen wir alternativ Salbutamol ratiopharm Fertiginhalat 50 x 2,5 ml N1 ohne Rezeptänderung abgeben?
Antwort
Laut § 8 Abs. 3 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung angegeben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. […]“
Innerhalb eines Normgrößenbereichs dürfen Sie also ungeachtet der tatsächlich verordneten Stückzahl frei austauschen. Sie können daher aus unserer Sicht auch 50 Stück auf dieses Rezept abgeben, auch ohne Rezeptänderung.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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