Dürfen wir 50 Stück anstatt 40 Stück abgeben?

Wir haben eine Verordnung über „Sultanol Fertig­inhalat 40 Stück N1“ zulasten der GKV vorliegen. Das verordnete Arznei­mittel ist zurzeit nicht lieferbar.

Dürfen wir alternativ Salbutamol ratiopharm Fertig­inhalat 50 x 2,5 ml N1 ohne Rezept­änderung abgeben?

Antwort

Laut § 8 Abs. 3 Rahmen­vertrag gilt Folgendes:

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung ange­geben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. […]“

Innerhalb eines Norm­größen­bereichs dürfen Sie also unge­achtet der tat­sächlich ver­ordneten Stück­zahl frei aus­tauschen. Sie können daher aus unserer Sicht auch 50 Stück auf dieses Rezept abgeben, auch ohne Rezept­änderung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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