Dürfen wir 14 Stück anstatt 10 Stück abgeben?
Uns liegt eine Verordnung über „Amoxiclav 875/125 10 St. N1 Dosierung: 1–0–1 für 7 Tage“ vor.
Dürfen wir anstatt der Packung mit 10 Stück auch eine Packung mit 14 Stück, die auch im N1-Bereich liegt, abgeben?
Dann wäre der Patient direkt für 7 Tage versorgt und bräuchte kein neues Rezept.
Antwort
Sie dürfen auch eine Packung mit 14 Stück abgeben, denn beide Mengen fallen in den N1-Bereich. Gemäß Rahmenvertrag dürfen Packungen eines identischen Normbereichs gegeneinander ausgetauscht werden.
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung angegeben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. Entspricht die nur nach Stückzahl verordnete Menge einem N-Bereich, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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