Dürfen wir 14 Stück anstatt 10 Stück ab­geben?

Uns liegt eine Verordnung über „Amoxiclav 875/125 10 St. N1 Dosierung: 1–0–1 für 7 Tage“ vor.

Dürfen wir anstatt der Packung mit 10 Stück auch eine Packung mit 14 Stück, die auch im N1-Bereich liegt, abgeben?
Dann wäre der Patient direkt für 7 Tage versorgt und bräuchte kein neues Rezept.

Antwort

Sie dürfen auch eine Packung mit 14 Stück abgeben, denn beide Mengen fallen in den N1-Bereich. Gemäß Rahmen­­vertrag dürfen Packungen eines identischen Norm­­bereichs gegen­­einander ausge­­tauscht werden.

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist bei einer Ver­ordnung eine N-Bezeichnung ange­geben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. Entspricht die nur nach Stück­zahl ver­ordnete Menge einem N-Bereich, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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