Dronabinol als Abfüllung

Dürfen wir nach dem Urteil zu Dronabinol­lösungen die Lösungen anderer Hersteller, die noch vom Groß­handel liefer­bar sind, als Abfül­lungen verwenden?

Wir befürchten, dass es zu Retaxationen kommen könnte, wenn wir Dronabinol­lösungen ver­wenden, die eigent­lich als Fertig­arznei­mittel zuge­lassen werden müssten.

Antwort

Die Verwendung von Dronabinol­lösungen, die ledig­lich umge­füllt werden müssen, ist nicht rechts­sicher. Hierbei droht nicht nur eine Retax, ent­schei­dend ist, dass ein zulassungs­pflichtiges Arznei­mittel ohne Zu­lassung abge­geben wird, was eine straf­bare Handlung darstellen kann.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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