Dronabinol als Abfüllung
Dürfen wir nach dem Urteil zu Dronabinollösungen die Lösungen anderer Hersteller, die noch vom Großhandel lieferbar sind, als Abfüllungen verwenden?
Wir befürchten, dass es zu Retaxationen kommen könnte, wenn wir Dronabinollösungen verwenden, die eigentlich als Fertigarzneimittel zugelassen werden müssten.
Antwort
Die Verwendung von Dronabinollösungen, die lediglich umgefüllt werden müssen, ist nicht rechtssicher. Hierbei droht nicht nur eine Retax, entscheidend ist, dass ein zulassungspflichtiges Arzneimittel ohne Zulassung abgegeben wird, was eine strafbare Handlung darstellen kann.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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