Dürfen wir zwei Packungen abgeben, auch wenn die Menge nicht einem Vielfachen der Nmax-Packung entspricht?

Wir haben eine Verordnung über „2 x Irviske AT 90 x 0,3 ml PZN 19394970 2 OP!“ zulasten der Techniker Kranken­kasse vor­liegen. Die Packung mit 90 Stück liegt unter­halb der Nmax, aber wenn wir zwei Packungen abgeben, entspricht das nicht einem Viel­fachen der Nmax-Packung.

Dürfen wir zwei Packungen abgeben?

Antwort

Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­ge­bundene Ver­ordnung mehrere Ver­ordnungs­zeilen, ist jede Ver­ordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Demnach ist jede Ver­ordnung mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.

Daher dürfen Sie zwei Packungen à 90 Stück abgeben. Die Regelung aus dem alten Rahmen­vertrag von 2016, dass bei Über­schreitung der Nmax-Größe nur ein Viel­faches dieser Menge abge­geben werden darf, ist hinfällig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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