Dürfen wir zwei Packungen abgeben, auch wenn die Menge nicht einem Vielfachen der Nmax-Packung entspricht?
Wir haben eine Verordnung über „2 x Irviske AT 90 x 0,3 ml PZN 19394970 2 OP!“ zulasten der Techniker Krankenkasse vorliegen. Die Packung mit 90 Stück liegt unterhalb der Nmax, aber wenn wir zwei Packungen abgeben, entspricht das nicht einem Vielfachen der Nmax-Packung.
Dürfen wir zwei Packungen abgeben?
Antwort
Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Demnach ist jede Verordnung mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.
Daher dürfen Sie zwei Packungen à 90 Stück abgeben. Die Regelung aus dem alten Rahmenvertrag von 2016, dass bei Überschreitung der Nmax-Größe nur ein Vielfaches dieser Menge abgegeben werden darf, ist hinfällig.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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