Muss bei OTC-Arzneimitteln auf GKV-Rezept eine Diagnose angegeben sein?

Bei Kassenrezepten über OTC-Arzneimittel, die zulasten einer GKV für einen Erwachsenen ausgestellt werden, sind wir immer unsicher, ob nicht eine Diagnose angegeben sein muss. Wie gehen wir bei Rezepten ohne Diagnose/Indikation vor?

Antwort

Die Vorgaben, welche Angaben auf einem Rezept zu machen sind, sind der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu entnehmen. Demnach ist es keine Pflicht (und für die verordnenden Personen auch nicht vorgesehen), auf Arzneimittelverordnungen eine Diagnose/Indikation anzugeben. Dementsprechend haben Apotheken auch keine Prüfpflicht, wenn solch eine Angabe nicht auf einem Rezept vorhanden ist. Sie dürfen dann davon ausgehen, dass die Verordnung im Rahmen der durch die OTC-Übersicht (Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) vorgesehenen Voraussetzungen erfolgte.

Ist aber eine Diagnose angegeben, so sollten Sie diese prüfen, damit sich daraus keine Retaxfalle ergibt. Deckt sich die Diagnose nicht mit den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie, ist eine ärztliche Rücksprache empfehlenswert.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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