Dürfen Diätetika gemäß § 31 SGB V per E-Rezept verordnet werden?

Uns liegt ein E-Rezept über „Milupa PKU2 Secunda 5 Dosen PZN 02256264“ als Freitextverordnung vor. Dürfen wir dieses E-Rezept überhaupt beliefern?

Antwort

Zum jetzigen Zeitpunkt können nur Arzneimittel (außer BtM und T-Substanzen) per E-Rezept verordnet werden. Andere Mittel wie Hilfsmittel und Medizinprodukte oder wie in Ihrem Fall Diätetika gemäß § 31 SGB V müssen weiterhin auf Muster-16-Rezepten verordnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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