Dürfen Diätetika gemäß § 31 SGB V per E-Rezept verordnet werden?
Uns liegt ein E-Rezept über „Milupa PKU2 Secunda 5 Dosen PZN 02256264“ als Freitextverordnung vor. Dürfen wir dieses E-Rezept überhaupt beliefern?
Antwort
Zum jetzigen Zeitpunkt können nur Arzneimittel (außer BtM und T-Substanzen) per E-Rezept verordnet werden. Andere Mittel wie Hilfsmittel und Medizinprodukte oder wie in Ihrem Fall Diätetika gemäß § 31 SGB V müssen weiterhin auf Muster-16-Rezepten verordnet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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