Darf von der verordneten Menge eines BtM abgewichen werden?
Uns liegt eine Verordnung über Methylphenidat HCL neuraxpharm 27 mg 30 Stück N1 vor. Im Moment ist aber nur Kinecteen 27 mg 29 Stück N1 lieferbar.
Unsere Frage ist jetzt, ob wir ohne Änderung des Rezeptes Kinecteen mit geringerer Stückzahl abgeben dürfen oder ob der Arzt die Stückzahl ändern muss.
Antwort
Da Betäubungsmittelrezepte stückzahlgenau verordnet und beliefert werden müssen und die gewünschte Packungsgröße nicht mehr verfügbar ist, muss die gewünschte Menge des Betäubungsmittels (BtM) auf dem Rezept geändert werden.
Diese Änderung darf von der Apotheke allerdings nur durchgeführt werden, wenn ein klar erkennbarer Irrtum besteht oder die Mengenangabe vollständig fehlt.
In diesem Fall ist daher eine Rezeptänderung durch die Arztpraxis erforderlich.
Hinweis
In unserer ursprünglichen Antwort wurde erklärt, dass die Mengenänderung auf BtM-Rezepten durch das Apothekenpersonal möglich sei. Dies war für den zutreffenden Fall aber nicht korrekt. Die Antwort im Text oben wurde daher korrigiert.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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