Darf von der verordneten Menge eines BtM abge­wichen werden?

Uns liegt eine Verordnung über Methylphenidat HCL neuraxpharm 27 mg 30 Stück N1 vor. Im Moment ist aber nur Kinecteen 27 mg 29 Stück N1 lieferbar.

Unsere Frage ist jetzt, ob wir ohne Änderung des Rezeptes Kinecteen mit geringerer Stück­zahl abgeben dürfen oder ob der Arzt die Stück­zahl ändern muss.

Antwort

Da Betäubungs­mittel­rezepte stück­zahl­genau ver­ordnet und beliefert werden müssen und die ge­wünschte Packungs­größe nicht mehr verfüg­bar ist, muss die ge­wünschte Menge des Betäubungs­mittels (BtM) auf dem Rezept geändert werden.

Diese Änderung darf von der Apotheke aller­dings nur durchge­führt werden, wenn ein klar erkenn­barer Irrtum besteht oder die Mengen­angabe voll­ständig fehlt.

In diesem Fall ist daher eine Rezept­änderung durch die Arzt­praxis erforder­lich.

Hinweis

In unserer ursprünglichen Antwort wurde erklärt, dass die Mengenänderung auf BtM-Rezepten durch das Apothekenpersonal möglich sei. Dies war für den zutreffenden Fall aber nicht korrekt. Die Antwort im Text oben wurde daher korrigiert. 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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