Darf Talvosilen forte gegen Paracetamol comp. Stada ausgetauscht werden?

Wir haben ein Rezept über Talvosilen forte 500/30 20 Kps. zulasten der Barmer GEK. Es bestehen Rabattverträge mit anderen Firmen, z. B. Stada. Ist in diesem Fall ein Rabattartikel abzugeben?

Antwort:

Nein, ein Rabattartikel kann in diesem Fall nicht abgegeben werden, da die Darreichungsformen der alternativen Präparate von der des verordneten Mittels abweichen und nicht vom G-BA als austauschbar definiert wurden.

Gemäß § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag dürfen Rabattartikel nur abgegeben werden, wenn alle Aut-idem-Kriterien erfüllt sind, darunter eine gleiche oder austauschbare Darreichungsform.

4 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Hat der Vertragsarzt ein Arzneimittel
- nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder
- die Ersetzung eines unter seinem Produktnamen verordneten Fertigarzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen (aut idem),
hat die Apotheke unter folgenden Voraussetzungen ein der Verordnung entsprechendes Fertigarzneimittel auszuwählen und nach den Vorgaben der Absätze 2 bis 4 abzugeben und zu berechnen

a) gleicher Wirkstoff, [...]
b) identische Wirkstärke, [...]
c) identische Packungsgröße, [...]
d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform, [...]
e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet, [...] die Übereinstimmung in einem von mehreren Anwendungsgebieten ist ausreichend,
f) keine einer Ersetzung des verordneten Arzneimittels entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften; insbesondere hat die abgegebene Menge der verordneten Menge zu entsprechen.“

Da für die Wirkstoffkombination aus Paracetamol und Codein keine austauschbaren Darreichungsformen definiert wurden, darf das verordnete Mittel nicht ausgetauscht werden.

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