Darf eine Jumbopackung abgegeben werden, wenn sie mit Kreuz verordnet wurde?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt folgende Verordnung vor:
„Esomeprazol TAD 20 mg HKM 98 St.“
Dürfen wir die 98er-Packung abgeben, obwohl sie nicht normiert ist?
Antwort
Bei der Packung zu 98 Stück Esomeprazol handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, da der größte Messbereich gemäß Packungsgrößenverordnung überschritten wird:

Abb.: DAP PZN-Checkplus, Einordnung von Esomeprazol in die PackungsV
Jumbopackungen werden von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet, auch dann nicht, wenn der Arzt sie mit Aut-idem-Kreuz verordnet hat.
Die Verordnung muss daher vom Arzt in eine 90er-Packung geändert werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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