Darf ein Nach­folger mit größerer Packungs­größe abge­geben werden?

Wir haben ein E-Rezept erhalten. Verordnet wurde Ulunar Breez­haler 85 µg/43 µg N1 10 St. PZN 13587946. Diese sind außer Vertrieb und als Nach­folger ist Ultibro Breezhaler 85 µg/43 N2 30 St. PZN 04857708 gemeldet.
Eigentlich würden wir meinen, man bräuchte ein neues Rezept, da der ver­knüpfte Nach­folger eine größere Menge enthält als die ver­ordnete Packung.

Wäre in diesem Fall eine Verordnungs­korrektur im E-Rezept mit dem Schlüssel 10 (Abweichung bzgl. abzu­ge­bender Menge) und einem Vermerk im Daten­satz möglich?

Antwort

Wie Sie richtig beschreiben, über­schreitet die Packungs­größe des Nach­folge­artikels die Menge des ur­sprünglich ver­ordneten Artikels. Ein Aut-idem-Austausch ist also nicht erlaubt, auch wenn die beiden Produkte als Vor­gänger/Nach­folger in der EDV ver­knüpft sind. Sie dürfen zudem die ver­ordnete Menge nie über­schreiten. Dazu ist in diesem Fall auch eine ärzt­liche Rück­sprache nicht aus­reichend. Dementsprechend benötigen Sie auf jeden Fall ein neues Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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