Darf ein Nachfolger mit größerer Packungsgröße abgegeben werden?
Wir haben ein E-Rezept erhalten. Verordnet wurde Ulunar Breezhaler 85 µg/43 µg N1 10 St. PZN 13587946. Diese sind außer Vertrieb und als Nachfolger ist Ultibro Breezhaler 85 µg/43 N2 30 St. PZN 04857708 gemeldet.
Eigentlich würden wir meinen, man bräuchte ein neues Rezept, da der verknüpfte Nachfolger eine größere Menge enthält als die verordnete Packung.
Wäre in diesem Fall eine Verordnungskorrektur im E-Rezept mit dem Schlüssel 10 (Abweichung bzgl. abzugebender Menge) und einem Vermerk im Datensatz möglich?
Antwort
Wie Sie richtig beschreiben, überschreitet die Packungsgröße des Nachfolgeartikels die Menge des ursprünglich verordneten Artikels. Ein Aut-idem-Austausch ist also nicht erlaubt, auch wenn die beiden Produkte als Vorgänger/Nachfolger in der EDV verknüpft sind. Sie dürfen zudem die verordnete Menge nie überschreiten. Dazu ist in diesem Fall auch eine ärztliche Rücksprache nicht ausreichend. Dementsprechend benötigen Sie auf jeden Fall ein neues Rezept.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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