Darf bei Nichtlieferbarkeit gestückelt werden?

Uns liegt eine Stückzahlverordnung über „Brilique 90 mg 168 Stück“ zulasten der Barmer GEK vor. 168 Stück sind zurzeit nicht lieferbar. Wie gehen wir retaxsicher vor?

Antwort:

Der Arzt sollte über die Lieferschwierigkeiten informiert werden und könnte eine neue Verordnung über 100 Stück ausstellen. Die verordnete Menge darf nämlich nicht vom Apotheker geändert werden.

Ein Stückeln mit 3 x 56 St. N2 (=168 Stück) ist leider nicht retaxsicher, da der Rahmenvertrag in § 6 Abs. 2 ein Stückeln nur erlaubt, wenn keine Packung der verordneten Gesamtmenge im Handel ist, unabhängig von der Lieferbarkeit.

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