Brauchen wir ein Rezept bei Import nach § 73 Abs. 3 AMG?
Wir möchten für eine Kundin Homviotensin Tabletten aus Österreich importieren und stellen uns die Frage, ob wir dafür eine Verordnung brauchen.
Antwort
Für Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind, braucht es immer eine Verordnung. Bei Arzneimitteln die apothekenpflichtig sind, wird zwischen EU/EWR-Ländern und Nicht-EU/EWR-Ländern unterschieden. Bei Importen aus EU- bzw. EWR-Ländern bedarf es bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln keiner ärztlichen Verordnung. Da das Arzneimittel als apothekenpflichtig gelistet ist und aus Österreich importiert wird, brauchen Sie keine Verordnung.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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