Brauchen wir ein Rezept bei Import nach § 73 Abs. 3 AMG?

Wir möchten für eine Kundin Homviotensin Tabletten aus Österreich importieren und stellen uns die Frage, ob wir dafür eine Verordnung brauchen.

Antwort

Für Arzneimittel, die verschreibungs­pflichtig sind, braucht es immer eine Verordnung. Bei Arznei­mitteln die apotheken­pflichtig sind, wird zwischen EU/EWR-Ländern und Nicht-EU/EWR-Ländern unter­schieden. Bei Importen aus EU- bzw. EWR-Ländern bedarf es bei apotheken­pflichtigen Arznei­mitteln keiner ärztlichen Verordnung. Da das Arznei­mittel als apotheken­pflichtig gelistet ist und aus Öster­reich importiert wird, brauchen Sie keine Verordnung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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