Wie berechnen wir die Menge eines Fertigarzneimittels für die Rezeptur?
Wir haben eine Frage zu einer Rezepturberechnung: Linola wurde früher in der Taxe wie eine Cremegrundlage geführt und damals berechneten wir dementsprechend nur exakt die verordneten Mengen.
Dürfen wir nach Taxkündigung nun die ganze Packung von Linola Creme berechnen?
Antwort
Aufgrund der gekündigten Hilfstaxe werden bei einer Preisberechnung von Rezepturen zurzeit keine Teilmengen mehr berücksichtigt. Die Preisbildung erfolgt nach Arzneimittelpreisverordnung und geht vom Einkaufspreis der erforderlichen Packungsgröße aus, laut Empfehlung des DAV ist dabei die gesamte Packung zu berechnen. Dies gilt sowohl für benötigte Stoffe als auch für Fertigarzneimittel. Eine anteilige Berechnung ist nicht vorgesehen.
Werden zur Herstellung einer Rezeptur z. B. 2 g Substanz benötigt und der Ausgangsstoff ist in Packungsgrößen zu 5 g, 10 g und 30 g erhältlich, so wird für die Taxation der Einkaufspreis der 5-g-Packung herangezogen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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