Wie berechnen wir die Menge eines Fertig­arznei­mittels für die Rezeptur?

Wir haben eine Frage zu einer Rezeptur­berechnung: Linola wurde früher in der Taxe wie eine Creme­grund­lage geführt und damals berechneten wir dement­sprechend nur exakt die verordneten Mengen.

Dürfen wir nach Taxkündigung nun die ganze Packung von Linola Creme berechnen?

Antwort

Aufgrund der gekündigten Hilfs­taxe werden bei einer Preis­berechnung von Rezepturen zurzeit keine Teil­mengen mehr berück­sichtigt. Die Preis­bildung erfolgt nach Arznei­mittel­preis­ver­ordnung und geht vom Ein­kaufs­preis der erforder­lichen Packungs­größe aus, laut Empfehlung des DAV ist dabei die gesamte Packung zu berechnen. Dies gilt sowohl für benötigte Stoffe als auch für Fertig­arznei­mittel. Eine anteilige Berechnung ist nicht vorgesehen.

Werden zur Herstellung einer Rezeptur z. B. 2 g Substanz benötigt und der Aus­gangs­stoff ist in Packungs­größen zu 5 g, 10 g und 30 g erhältlich, so wird für die Taxation der Einkaufs­preis der 5-g-Packung heran­gezogen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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