Dürfen Rezepte mit geschwärzter Nummer in der Codierleiste beliefert werden?
Wir erhalten derzeit aus einem Krankenhaus Rezepte mit geschwärzter Codierleiste. Hintergrund ist vermutlich, dass die Betriebsstättennummer nicht zu den Angaben im Personalienfeld oben links passt.
Können wir solche Rezepte dennoch abrechnen?
Antwort
Eine geschwärzte Nummer würden wir grundsätzlich hinterfragen, da hier die Gefahr besteht, dass die Abrechnungsstelle eine Beanstandung vornimmt.
Bei einer Korrektur falscher Angaben sollten die fehlerhaften Einträge ordnungsgemäß durchgestrichen und korrekt ergänzt werden – ein Schwärzen ist nach unserer Einschätzung nicht vorgesehen.
Wenn sich die BSNR im entsprechenden Feld und in der Codierzeile unterscheiden und es sich um ein Entlassrezept handelt (z. B. einmal beginnend mit 75 und einmal mit 77), besteht für die Apotheke keine weiterführende Prüfpflicht. Dies ergibt sich aus Anlage 8 des Rahmenvertrags.
In allen anderen Fällen sollte die Apotheke jedoch sicherstellen, dass es sich nicht um eine Rezeptfälschung handelt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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