Dürfen Rezepte mit geschwärzter Nummer in der Codier­leiste beliefert werden?

Wir erhalten der­zeit aus einem Kranken­haus Rezepte mit geschwärzter Codier­leiste. Hintergrund ist vermutlich, dass die Betriebs­stätten­nummer nicht zu den Angaben im Personalien­feld oben links passt.

Können wir solche Rezepte dennoch abrechnen?

Antwort

Eine geschwärzte Nummer würden wir grund­sätzlich hinter­fragen, da hier die Gefahr besteht, dass die Ab­rechnungs­stelle eine Bean­standung vornimmt.
Bei einer Korrektur falscher Angaben sollten die fehler­haften Einträge ordnungs­gemäß durchge­strichen und korrekt ergänzt werden – ein Schwärzen ist nach unserer Ein­schätzung nicht vor­gesehen.

Wenn sich die BSNR im ent­sprechenden Feld und in der Codier­zeile unter­scheiden und es sich um ein Entlass­rezept handelt (z. B. einmal beginnend mit 75 und einmal mit 77), besteht für die Apotheke keine weiter­führende Prüf­pflicht. Dies ergibt sich aus Anlage 8 des Rahmen­vertrags.

In allen anderen Fällen sollte die Apotheke jedoch sicher­stellen, dass es sich nicht um eine Rezept­fälschung handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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