Wie kann diese Menge (Jumbopackung) beliefert werden?
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Uns liegt ein Rezept über „Phosphonorm 300 mg 500 Hartkapseln“ vor. Eine Abgabe der Jumbopackung ist nicht möglich. Wie können wir das Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse beliefern, ohne retaxiert zu werden?
Antwort:
Wie Sie richtig schreiben, ist die Abgabe der Jumbopackung mit 5 x 100 Stück zulasten einer Krankenkasse generell nicht möglich (Ausnahme: Sprechstundenbedarf).
Nach § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag ist es jedoch möglich, eine vielfache Menge der größten Messzahl, hier also 2 x N3 200 St. auf die Ihnen vorliegende Verordnung abzugeben. Möchte der Arzt den Patienten mit 500 Stück Phosphonorm versorgt wissen, dann muss er in Form einer eindeutig bestimmten Verordnung die im Handel befindlichen Packungen unter Nennung des Normkennzeichens (und der PZN) verordnen. Da sich § 6 des Rahmenvertrags nur auf verordnete Mengen nach Stückzahl bezieht, findet er auf eindeutig bestimmte Verordnungen über genormte Packungen keine Anwendung. Verordnet der Arzt demnach „Phosphonorm 200 St. 2 x N3 und Phosphonorm 100 St. N2“, kann der Patient insgesamt 500 Tabletten erhalten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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