Muss die BSNR bei Entlassrezepten mit „77“ oder „75“ beginnen?

Wir haben ein Entlassrezept der Uniklinik Düsseldorf vorliegen. Im Rezeptkopf und im Arztfeld beginnt die BSNR mit der „75“, in der Codierzeile jedoch mit der „77“. Ist dies so korrekt? Die Klinik teilte uns mit, dass die BSNR mit einer „77“ beginnen muss.

Antwort

Laut Anlage 8 Rahmenvertrag wird bei Entlassrezepten das Standortkennzeichen beginnend mit „77“ angegeben und bei Verordnungen aus Rehaeinrichtungen mit „75“. Jedoch muss bei papiergebundenen Verordnungen die Nummer in der Codierleiste mit der Nummer im Personalienfeld übereinstimmen.

Demnach ist die Aussage, dass bei Entlassrezepten, die nicht in einer Rehaeinrichtung ausgestellt wurden, das Standortkennzeichen beginnend mit „77“ angegeben werden muss, richtig. Das Rezept ist aber trotzdem nicht korrekt ausgestellt, da die Nummern nicht übereinstimmen.

Der Rahmenvertrag sieht jedoch für diesen Fall eine Lösung vor. Laut § 6 Anlage 8 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

6 Anlage 8 Rahmenvertrag

„Der Vergütungsanspruch der Apothekerin/des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer Verordnung im Entlassmanagement auch dann, wenn es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlichen tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt. Dies gilt bei papiergebundenen Verordnungen im Entlassmanagement in folgenden Fällen, wenn: […]

d) in der Codierleiste die BSNR mit den Ziffern ‚75‘ bzw. das Standortkennzeichen mit den Ziffern ‚77‘ beginnt und die Angabe im Feld Betriebsstättennummer mit der Codierleiste nicht übereinstimmt; dann gilt die Verordnung als Entlassverordnung; das Feld Betriebsstättennummer wird dementsprechend korrigiert. Fehlende bzw. fehlerhafte Befüllungen lassen den Vergütungsanspruch unberührt […]“

Sie dürfen das Rezept also beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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