Hat die Aut-idem-Regelung auch Vorrang bei gleichem Präparat mit unterschiedlicher Menge im selben N-Bereich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zur Belieferung eines Rezeptes über Trimipramin Neurax Lösung 50 ml N1. Es handelt sich um eine Aut-idem-Verordnung, das Rabattarzneimittel wäre Trimipramin Neurax Lösung 60 ml N1.
Welche Regeln gelten in einem solchen „Sonderfall“, wenn es quasi die gleichen Präparate sind, sogar mit gleichem Normkennzeichen (N1)? Sind wir in diesem Fall verpflichtet, die 60 ml zu bestellen, oder müssen wir die 50 ml abgeben?
Antwort
Gemäß § 9 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V müssen Sie das Rezept entsprechend der Aut-idem-Verordnung mit 50 ml beliefern, da es sich bei den 60 ml formal um ein anderes Präparat handelt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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