Austauschbare Darreichungsformen bei Kinderarzneimitteln
Uns ist bekannt, dass wir unterschiedliche Darreichungsformen (also beispielsweise bei Cetirizin Tropfen und Saft) nicht gegeneinander austauschen dürfen. Allerdings haben wir im Hinterkopf, dass es für Kinderarzneimittel Ausnahmen gibt.
Wäre der Austausch bei Cetirizin, das für Kinder verordnet wird, daher anders zu bewerten?
Antwort
Sie haben Recht, bei Cetirizin sind Saft und Tropfen nicht gegeneinander austauschbar. Gemäß Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie sind beim Wirkstoff Cetirizin folgende Darreichungsformen gegeneinander austauschbar: Filmtabletten gegen Tabletten, Lösung zum Einnehmen gegen Sirup sowie Tropfen zum Einnehmen gegen Lösung. Nach unserer Einschätzung ist dadurch der Austausch zwischen Tropfen und Saft nicht abgedeckt.
Was den Austausch von Kinderarzneimitteln angeht: Hier ist gemäß § 129 Abs. 2b SGB V tatsächlich eine Ausnahme vorgesehen:
129 Abs. 2b SGB V
„Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nach Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Liste für Kinderarzneimittel erstellen, die essentielle Arzneimittel für die Pädiatrie enthält, die möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen. Die nach Satz 1 erstellte Liste sowie die Änderungen dieser Liste sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8, Absatz 2a und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels, das auf der nach Satz 1 erstellten Liste geführt wird, dieses gegen ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt austauschen. Absatz 2a Satz 2 und 3 gilt entsprechend.“
Für diese Arzneimittel dürfte die Apotheke also mit entsprechender Dokumentation auch eine andere Darreichungsform abgeben (Aut-simile-Austausch). Jedoch gilt dies nur für Arzneimittel, die auf der Dringlichkeitsliste des BfArM aufgeführt sind. Da dies für Cetirizin nicht zutrifft, können Sie den Austausch ohne neues Rezept nicht vornehmen. Zudem gilt weiterhin, dass die verordnete Menge nicht überschritten werden darf.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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