Dürfen wir Tabletten gegen Tabletten in einer Kalenderpackung austauschen?
Wir haben eine Frage zur Abgabe von L‑Thyroxin in der N3-Größe. Da die Kalenderpackung (98 St.) der entsprechenden Wirkstärke nicht lieferbar ist, würden wir gerne die Packung mit 100 St. (ebenfalls eine N3) vom selben Hersteller abgeben.
Ist dies zulässig?
Antwort
Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste werden nicht nur entsprechend dem Wirkstoff, sondern auch anhand ihrer Darreichungsformen bzw. anhand des Darreichungsformenkürzels kategorisiert. Die 100er-Packung und die 98er-Packung L‑Thyroxin werden dabei unterschiedlichen Gruppen zugeordnet, erkennbar am Darreichungsformenkürzel TAB (100er-Packung Tabletten) bzw. TKA (98er-Packung Tabletten in Kalenderpackung). Ein Austausch zwischen diesen Arzneimitteln ist nicht erlaubt und sollte in Ihrer EDV auch so nicht angezeigt werden. Wenn die Kalenderpackung nicht lieferbar ist, benötigen Sie ein neues Rezept über die 100er-Packung in der „abweichenden“ Darreichungsform.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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