Dürfen wir Tabletten gegen Tabletten in einer Kalender­packung aus­tauschen?

Wir haben eine Frage zur Abgabe von L‑Thyroxin in der N3-Größe. Da die Kalender­packung (98 St.) der entsprechenden Wirk­stärke nicht lieferbar ist, würden wir gerne die Packung mit 100 St. (ebenfalls eine N3) vom selben Hersteller abgeben.

Ist dies zulässig?

Antwort

Arzneimittel der Substitutions­aus­schluss­liste werden nicht nur entsprechend dem Wirk­stoff, sondern auch anhand ihrer Darreichungs­formen bzw. anhand des Darreichungs­formen­kürzels kategorisiert. Die 100er-Packung und die 98er-Packung L‑Thyroxin werden dabei unter­schiedlichen Gruppen zugeordnet, erkennbar am Darreichungs­formen­kürzel TAB (100er-Packung Tabletten) bzw. TKA (98er-Packung Tabletten in Kalender­packung). Ein Austausch zwischen diesen Arznei­mitteln ist nicht erlaubt und sollte in Ihrer EDV auch so nicht ange­zeigt werden. Wenn die Kalender­packung nicht lieferbar ist, benötigen Sie ein neues Rezept über die 100er-Packung in der „abweichenden“ Darreichungs­form.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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