Dürfen Kapseln mit unter­schied­lichen Salzen gegen­einander aus­ge­tauscht werden?

Wir stellen uns die Frage, ob wir Hart­kapseln mit dem Wirkstoff Diclofenac-Colestyramin gegen Hart­kapseln mit dem Wirk­stoff Diclofenac-Natrium aus­tauschen dürfen oder ob wir eine neue Verordnung benötigen.

Antwort

Arznei­mittel dürfen u. a. ausge­tauscht werden, wenn der Wirk­stoff gleich ist.
Dabei gelten die ver­schiedenen Salze, Ester, Ether, Isomere, Mischungen von Isomeren, Komplexe und Derivate eines Wirk­stoffs als ein und derselbe Wirk­stoff, es sei denn, ihre Eigen­schaften unter­scheiden sich nach wissen­schaft­lichen Erkennt­nissen erheblich hin­sichtlich der Unbedenk­lichkeit und der Wirk­sam­keit (Rahmen­vertrag § 9 Abs. 3).

In der Lauer-Taxe wird einem bei der Vergleichs­suche noch folgender Hinweis gegeben: „teil­weise Indikations­über­ein­stimmung mit dem Ausgangs­artikel gegeben“. Für einen Aus­tausch reicht jedoch eine Indikations­über­ein­stimmung aus. Sie können die Kapseln also gegen­einander aus­tauschen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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