Wie finden wir ein Alternativpräparat zu einem nicht mehr gelisteten AV-Artikel?

Wie gehen wir im folgenden Fall vor: Wir haben heute ein Rezept über Decortin H 50 Stück (PZN: 04862187) erhalten. Das Präparat ist nicht mehr im Vertrieb und weder in der Taxe gelistet noch in irgendeiner Packungsgröße erhältlich. Unsere Software zeigt keine Alternativen an, obwohl es wirkstoffgleiche Präparate gibt, beispielsweise Prednisolon 20 mg AL (PZN: 04216116).

Dürfen wir in diesem Fall ein alternatives Präparat abgeben, sofern der Rahmenvertrag eingehalten wird?

Antwort

Vor einem Jahr waren Decortin-H-Tabletten zwar bereits AV gemeldet, aber zu diesem Zeitpunkt noch im Preis- und Produktverzeichnis gelistet. Auf Grundlage dieser Listung konnte man Vergleichsartikel wie das von Ihnen genannte Prednisolon AL finden und abgeben. Zum heutigen Zeitpunkt ist Decortin H allerdings nicht mehr gelistet, sodass man auch die Bestandteile nicht mehr recherchieren kann. Eine Verordnung über ein nicht im Preis- und Produktverzeichnis gelistetes Arzneimittel ist eine unklare, nicht eindeutig bestimmte Verordnung. Sie sollten daher Rücksprache mit der verordnenden Person halten und die Korrekturen gemäß Rahmenvertrag vermerken:

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit der verschreibenden Person zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen, bei der elektronischen Verordnung im elektronischen Abgabedatensatz aufzunehmen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur zu signieren. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben. Ein nach Handelsname oder unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnetes Fertigarzneimittel ist insbesondere dann eindeutig bestimmt, wenn es unmissverständlich einem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis zuzuordnen ist.

Die ärztliche Rücksprache hätte dann auch den Vorteil, dass die Praxis darauf aufmerksam gemacht wird, dass es Decortin H nicht mehr gibt. Dann wäre zu hoffen, dass Ihnen entsprechende Verordnungen zukünftig keine Probleme mehr bereiten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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