ALBVVG: Ist die Abgaberangfolge erneut zu durchlaufen?

Wir haben eine Frage zur Umsetzung der Regelungen im Falle von Liefer­schwierig­keiten: Muss beim Stückeln nach ALBVVG auf Basis der „neuen“ Packung erneut nach Rabatt­arznei­mitteln gesucht werden?

Beispiel: Es liegt ein Rezept über SalbuHEXAL 3 St. N3 zulasten der KKH vor, wir würden mit drei kleinen Packungen stückeln. Es gäbe entweder 3 x Sultanol 1 St. N1 oder 3 x das rabat­tierte Salbutamol Aldo-Union N1. Was ist zu tun?

Antwort

Die Antwort findet sich in §  14 Abs. 5 Rahmen­vertrag:

14 Abs. 5 Rahmenvertrag

„In den Fällen des § 129 Absätze 2a und 2b SGB V darf die Apotheke Arznei­mittel wie folgt abgeben: Vor­rangig sind rabatt­be­günstigte Fertig­arznei­mittel abzu­geben. Ist eine solche vor­rangige Abgabe nicht möglich, ist eines der vier preis­günstigsten Fertig­arznei­mittel ab­zu­geben, das die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllt. Bei der Ermitt­lung des Preises einer Packung im Rahmen der An­wendung des Wirtschaft­lich­keits­gebotes sind sämt­liche gesetz­lichen Rabatte zu berück­sichtigen. Ist keines dieser Arznei­mittel verfüg­bar, darf das abge­gebene Fertig­arznei­mittel nicht teurer sein als das ver­ordnete, es sei denn, dieses ist auch nicht ver­füg­bar. Bei papier­ge­bundenen Ver­ordnungen hat die Apotheke das ver­ein­barte Sonder­kenn­zeichen auf dem Arznei­ver­ordnungs­blatt anzu­geben. Bei der elektro­nischen Ver­ordnung ist in diesem Fall das ent­sprechende Kenn­zeichen im elektro­nischen Abgabe­daten­satz anzu­geben und mittels elektro­nischer Signatur zu signieren.“

Wenn Sie aufgrund von Liefer­schwierig­keiten eine Alternativ­abgabe – in diesem Fall mit einer anderen Packungs­größe – vor­nehmen, müssen Sie auf Basis des neuen Arznei­mittels erneut die Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags durch­laufen und dement­sprechend auch bei der kleineren Packungs­größe auf mögliche Rabatt­ver­träge prüfen. Daher müssten Sie das Rabatt­arznei­mittel Salbutamol Aldo-Union vor­rangig ab­geben. Sprechen Gründe (Pharma­zeutische Bedenken, Akut­ver­sorgung) gegen diese Abgabe, sollten Sie die Nicht­abgabe des Rabatt­arznei­mittels und die Gründe dafür auf dem Rezept bzw. im Abgabe­daten­satz doku­mentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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