ALBVVG: Ist die Abgaberangfolge erneut zu durchlaufen?
Wir haben eine Frage zur Umsetzung der Regelungen im Falle von Lieferschwierigkeiten: Muss beim Stückeln nach ALBVVG auf Basis der „neuen“ Packung erneut nach Rabattarzneimitteln gesucht werden?
Beispiel: Es liegt ein Rezept über SalbuHEXAL 3 St. N3 zulasten der KKH vor, wir würden mit drei kleinen Packungen stückeln. Es gäbe entweder 3 x Sultanol 1 St. N1 oder 3 x das rabattierte Salbutamol Aldo-Union N1. Was ist zu tun?
Antwort
Die Antwort findet sich in § 14 Abs. 5 Rahmenvertrag:
14 Abs. 5 Rahmenvertrag
„In den Fällen des § 129 Absätze 2a und 2b SGB V darf die Apotheke Arzneimittel wie folgt abgeben: Vorrangig sind rabattbegünstigte Fertigarzneimittel abzugeben. Ist eine solche vorrangige Abgabe nicht möglich, ist eines der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abzugeben, das die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllt. Bei der Ermittlung des Preises einer Packung im Rahmen der Anwendung des Wirtschaftlichkeitsgebotes sind sämtliche gesetzlichen Rabatte zu berücksichtigen. Ist keines dieser Arzneimittel verfügbar, darf das abgegebene Fertigarzneimittel nicht teurer sein als das verordnete, es sei denn, dieses ist auch nicht verfügbar. Bei papiergebundenen Verordnungen hat die Apotheke das vereinbarte Sonderkennzeichen auf dem Arzneiverordnungsblatt anzugeben. Bei der elektronischen Verordnung ist in diesem Fall das entsprechende Kennzeichen im elektronischen Abgabedatensatz anzugeben und mittels elektronischer Signatur zu signieren.“
Wenn Sie aufgrund von Lieferschwierigkeiten eine Alternativabgabe – in diesem Fall mit einer anderen Packungsgröße – vornehmen, müssen Sie auf Basis des neuen Arzneimittels erneut die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags durchlaufen und dementsprechend auch bei der kleineren Packungsgröße auf mögliche Rabattverträge prüfen. Daher müssten Sie das Rabattarzneimittel Salbutamol Aldo-Union vorrangig abgeben. Sprechen Gründe (Pharmazeutische Bedenken, Akutversorgung) gegen diese Abgabe, sollten Sie die Nichtabgabe des Rabattarzneimittels und die Gründe dafür auf dem Rezept bzw. im Abgabedatensatz dokumentieren.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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