Dürfen wir Aflibercept-Arzneimittel austauschen?

Wir haben eine Frage zum Austausch von Biologika mit dem Wirkstoff Aflibercept. Hier gibt es verschiedene Arzneimittel mit vergleichbarer Wirkstärke (Afiveg, Afqlir, Eiyzey, Eylea usw.), aber laut EDV scheinen diese nicht alle untereinander austauschbar zu sein. Bei Afiveg wird jedoch ein Austausch gegen Mynzepli angezeigt. Was ist der Hintergrund?

Antwort

Derzeit gilt für den Austausch von Biologika in der Apotheke noch Anlage 1 des Rahmenvertrags. Nur Bioidenticals, die hier als gegeneinander austauschbar definiert sind, dürfen ersetzt werden. Darüber hinaus besteht nur die Wahl zwischen Original und Import (wobei das Einsparziel bei Biologika keine Anwendung findet).

Seit dem 15. Januar steht der Wirkstoff Aflibercept mit den Arzneimitteln Afiveg und Mynzepli in Anlage 1 des Rahmenvertrags. Wie von Ihnen beschrieben dürfen/müssen Sie diese beiden Arzneimittel je nach Lage der Rabattverträge austauschen. Bei anderen Aflibercept-Arzneimitteln darf abgesehen vom Vergleich zwischen Original und Import kein Austausch stattfinden.

Hinweis

Der neue G-BA-Beschluss zur Substitution von Biologika wurde zwar vom BMG nicht beanstandet, er ist aber noch nicht in Kraft getreten. Somit gilt für den Austausch von Biologika in der Apotheke weiterhin noch Anlage 1 des Rahmenvertrags.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung