Abrechnung der normalen Zuzahlung oder 50 % der Kosten?
Wir haben zwei Rezepte bekommen, auf denen GONAL-f bzw. Ovitrelle-Spritzen verordnet wurden. Ein Vermerk bezüglich einer künstlichen Befruchtung fehlt. Den Arzt können wir nicht erreichen. Wie sollen wir die Rezepte nun beliefern? Welche Kosten müssen wir in solchen Fällen zulasten der Patientinnen abrechnen, nur die Zuzahlung oder 50 %?
Antwort
Da GONAL-f und Ovitrelle nicht ausschließlich für die künstliche Befruchtung, sondern auch bei Anovulation zugelassen sind, kann das Rezept grundsätzlich als Muster-16-Rezept mit normaler Zuzahlung abgerechnet werden.
Es gibt keine bundesweit gültige allgemeine Prüfpflicht für alle Krankenkassen, dass bei Fehlen eines Hinweises auf § 27a SGB V nochmal nachgefragt werden müsste. Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen sieht bis jetzt keine Prüfpflicht vor. Der jeweils geltende Arzneimittelliefervertrag der Primärkassen sollte trotzdem auf eine solche Regelung geprüft werden, denn uns ist bekannt, dass einzelne Primärkassen eine solche Prüfpflicht vereinbart haben. Daher würden wir dennoch – sobald diese wieder erreichbar ist – eine Rücksprache mit der Arztpraxis empfehlen, ob es sich vielleicht doch um eine künstliche Befruchtung handelt.
Manchmal ergeben sich entsprechende Hinweise aber auch schon aus dem Beratungsgespräch in der Apotheke. Falls daraus hervorgeht, dass es sich nicht um eine künstliche Befruchtung handelt, können Sie die normale Zuzahlung berechnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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