Kann eine Mundspüllösung für einen Erwachsenen auf GKV-Rezept abgerechnet werden?
Wir haben aus einer Uniklinik ein Rezept über eine nicht verschreibungspflichtige Stomatitis-Mundlösung erhalten. Auf dem Rezept ist der Vermerk „Ausnahme nach § 12 AM-RL“ angegeben.
Wäre es nun möglich, diese Rezeptur mit entsprechendem Hashwert über das GKV-Rezept bei der DAK abzurechnen oder muss der Patient diese Lösung privat zahlen?
Antwort
Ohne die genaue Zusammensetzung der Lösung zu kennen, ist die Einschätzung schwierig. Wenn eine Substanz enthalten ist, die im Rahmen der OTC-Ausnahmeliste (Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA) in der jeweiligen Indikation auch für Erwachsene erstattungsfähig ist, so kann die Rezeptur zulasten der GKV abgerechnet werden. Treffen die Voraussetzungen der Ausnahmeliste nicht zu, so würden wir die private Abrechnung empfehlen.
An sich ist die verordnende Person nicht verpflichtet, eine Angabe zur Diagnose zu machen, und fehlt diese, so müssten Sie nur schauen, ob ein Wirkstoff der OTC-Ausnahmeliste enthalten ist. Ist eine Diagnose angegeben, so müssten Sie diese mit den Vorgaben der AM-RL abgleichen.
Wie der allgemeine Hinweis auf § 12 AM-RL von der GKV ausgelegt wird, ist schwer einzuschätzen, denn auch hier wird letztlich Bezug auf die OTC-Ausnahmeliste genommen. Dass solch ein Hinweis ausreicht, wenn die Lösung keinen Wirkstoff der Ausnahmeliste beinhaltet, wagen wir zu bezweifeln und würden daher in diesem Fall die Behandlung als Privatrezept empfehlen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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