Was dürfen wir bei gleicher Packungsgröße und unterschiedlichem Packungsinhalt abgeben?
Wir haben eine Verordnung über „Remisma 100 mg PIK 2 St. N1 PZN 10826327“ zulasten der AOK Niedersachsen vorliegen. Unser Softwareanbieter zeigt als Abgabemöglichkeit auch die Packung mit 4 Stück N1 an. Wir haben von einigen Apotheken gehört, dass es bei diesem Austausch zu Retaxationen kam.
Daher die Frage: Wann dürfen wir einen Austausch von N1-Packungen mit unterschiedlichen Packungsinhalten vornehmen und wann nicht?
Antwort
Grundsätzlich dürfen unterschiedliche Packungsgrößen innerhalb eines N-Bereiches gegeneinander ausgetauscht werden.
So definiert es der Rahmenvertrag in § 8 Abs. 3:
8 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist bei einer Verordnung eine N-Bezeichnung angegeben, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. Entspricht die nur nach Stückzahl verordnete Menge einem N-Bereich, stehen alle Packungen aus diesem N-Bereich zur Auswahl. […]“
In § 9 Abs. 3 wird unter der Auflistung der für einen aut-idem-konformen Austausch erforderlichen Voraussetzungen in Buchstabe c ebenfalls auf die Vorgaben aus § 8 verwiesen: „identische Packungsgröße im Sinne des § 8“.
Sie müssen aber zudem die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags beachten: Sind alle N1-Packungen rabattiert, so können Sie frei unter diesen N1-Größen wählen (§ 11 Rahmenvertrag). Die in der Taxe dargestellten Preise/ein Preisanker wären hier nicht zu berücksichtigen, da bei Rabattarzneimitteln nicht offengelegt wird, welchen Preis die Krankenkasse letztlich mit dem Hersteller verhandelt hat.
Liegen keine Rabattverträge vor, so müssen Sie unter den vier preisgünstigsten Arzneimitteln auswählen. Dabei ist der durch die Verordnung gesetzte Preisanker zu beachten. Da die 4er-Packung teurer ist, dürften Sie diese bei Verordnung einer 2er-Packung nicht abgeben. Hier würde tatsächlich eine Retax drohen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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