30 Stück gegen 28 Stück austauschbar?
Wir haben folgendes Rezept erhalten:
Kostenträger BKK 24 (IK 102122660), verordnet ist Imbruvica CC-Pharma 280 mg 30 St., PZN 18352751. Dieses ist jedoch außer Vertrieb gemeldet.
Die EDV öffnet bei der Bearbeitung aber das Dialog-Fenster „Rahmenvertrag Auswahl Andere – Stufe 3“ und man kann das Originalpräparat mit 28 St. auswählen.
Können wir das Originalarzneimittel auf diese Verordnung retaxsicher abgeben?
Antwort
Beide Präparate tragen die N1-Kennzeichnung und können daher trotz der abweichenden Stückzahlen gegeneinander ausgetauscht werden. Hinzu kommt, dass das Original im Vergleichs-VK günstiger ist als die beiden gelisteten Importe.
Damit wählen Sie also ohnehin die wirtschaftlichste Variante für die Krankenkasse.
Ist ein Import im Vergleichs-VK teurer als das Original, gilt dieser als unwirtschaftlich – so ist es in § 2 Abs. 7 Rahmenvertrag definiert:
2 Abs. 7 Rahmenvertrag
„[...] Importarzneimittel, deren für die Versicherte / den Versicherten maßgeblicher Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte höher als der für die Versicherte / den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich dessen gesetzlicher Rabatte liegt, gelten als unwirtschaftlich.“
Nach unserer Einschätzung steht daher der Abgabe des Originals nichts entgegen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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