3 x 50 St. Movicol verordnet – wie stückeln wir hier?
Wir haben eine Frage zu einem Papierrezept über „3 x Movicol 50 Btl.“ zulasten der BARMER:
Was dürfen wir hier abgeben? 3 x 50 St., 1 x 50 St. plus 1 x 100 St. oder nur 1 x 100 St. Movicol?
Und wäre die Abgabe bei AOK, den BKK oder zulasten einer BG genauso?
Antwort
Die entscheidende Frage ist, welches Movicol genau verordnet ist. Handelt es sich um ein Arzneimittel oder um ein Medizinprodukt? Je nach Produktklasse gelten unterschiedliche Abgaberegelungen, da sich der Rahmenvertrag nur auf die Abgabe von Arzneimitteln bezieht und bei Medizinprodukten vor allem das Wirtschaftlichkeitsgebot der entscheidende Faktor ist.
Ist das Medizinprodukt verordnet, so gilt nicht der Rahmenvertrag, sondern das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot. Dann müssten Sie die verordnete Menge nach wirtschaftlichen Aspekten zusammensetzen – also 1 x 100 St. und 1 x 50 St. abgeben.
Wurde dagegen ein Arzneimittel verordnet (wobei nur noch ein Movicol-Arzneimittel mit 50 St. von Emra gelistet und dieses AV ist), müssten Sie gemäß § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag genau die verordneten Packungsgrößen (also 3 x 50 St.) abgeben.
8 Packungsgrößen
„(1) Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Zudem müssten Sie bei einer Arzneimittelverordnung auch noch möglicherweise bestehende Rabattverträge (auch im Vergleich zu generischen Macrogol-Verordnungen) berücksichtigen. Die 100er-Packung bei einem Macrogol-Arzneimittel wäre zudem eine Jumbopackung.
Diese Regelungen gelten gleichermaßen für alle gesetzlichen Krankenkassen sowie für die BG.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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