3-mal N1 statt 1-mal N3?
Uns liegt eine Metoprolol-Verordnung über eine N3-Packung mit Aut-idem-Kreuz vor. Die Packung ist gerade nicht lieferbar, wir könnten aber 3-mal eine N1-Packung abgeben.
Ist dies erlaubt?
Antwort
Durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes wird der Austausch des verordneten Präparates in einen Rabattartikel oder eines der vier preisgünstigsten Präparate ausgeschlossen. Sie müssen demnach nicht nach anderen lieferbaren Alternativprodukten suchen, sondern dürfen gemäß § 129 SGB V Abs. 2a mit kleineren Packungen bis zur verordneten Menge stückeln. Denken Sie an die Dokumentation mit Sonder-PZN und bei E-Rezepten zusätzlich an Schlüssel 13.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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