3-mal N1 statt 1-mal N3?

Uns liegt eine Metoprolol-Verordnung über eine N3-Packung mit Aut-idem-Kreuz vor. Die Packung ist gerade nicht liefer­bar, wir könnten aber 3-mal eine N1-Packung abgeben.

Ist dies erlaubt?

Antwort

Durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes wird der Aus­tausch des ver­ordneten Präparates in einen Rabatt­artikel oder eines der vier preis­günstigsten Präparate ausge­schlossen. Sie müssen dem­nach nicht nach anderen liefer­baren Alternativ­produkten suchen, sondern dürfen gemäß § 129 SGB V Abs. 2a mit kleineren Packungen bis zur ver­ordneten Menge stückeln. Denken Sie an die Doku­mentation mit Sonder-PZN und bei E-Rezepten zusätz­lich an Schlüssel 13.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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