2 x N1 auf Entlassrezept verordnet

Auf einem Entlass­rezept ist „2 x Quetiapin Accord 25 mg FTA 20 St. N1“ zulasten der AOK Rhein­land/Hamburg verordnet. Die Packungen sind in zwei unter­schied­lichen Zeilen mit unter­schied­lichen Dosierungen verordnet.

Dürfen wir zwei Packungen abgeben oder nur eine?

Antwort

In § 4 Abs. 1 Anlage 8 des Rahmen­vertrags findet sich Folgendes:

4 Abs. 1 Anlage 8 Rahmenvertrag

„Im Rahmen des Entlass­managements ist eine Arznei­mittel­packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen, das gemäß Packungs­größen­ver­ordnung bestimmt wurde, oder eine kleinere Packung abzu­geben. […]“

Daher kann aus unserer Sicht nur eine N1-Packung abge­geben werden, wenn zwei Packungen mit dem gleichen Wirk­stoff und der gleichen Wirk­stoff­menge verordnet sind.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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