DAP Lexikon

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LANR (lebenslange Arztnummer)

Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergeben wird, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die Betriebsstättennummer (siehe BSNR) sind durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. LANR und BSNR ersetzen zusammen die alten KV-Abrechnungsnummern.

Die LANR gilt „lebenslang“, d. h. für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen Tätigkeit, und ist unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften. Sie wird an alle Ärzte vergeben, die Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, z. B. an niedergelassene Vertragsärzte und psychologische Psychotherapeuten mit eigener Praxis, an in Medizinischen Versorgungszentren angestellte Ärzte oder Notärzte.

Gehört ein Arzt mehreren Fachgruppen an, kann er auch mehrere LANR haben – dabei bleiben die ersten sieben Ziffern der LANR immer gleich.

Die neun Ziffern der LANR setzen sich wie folgt zusammen:

  • Ziffer 1–6 : identifizieren lebenslang eindeutig den Arzt
  • Ziffer 7: Prüfziffer
  • Ziffer 8–9: Fachgruppenschlüssel, der Versorgungsbereiche, Fachgebiete und Schwerpunkte unterscheidet

An Zahnärzte, Bundeswehrärzte und Hebammen wird weder eine LANR noch eine BSNR vergeben. Diese verwenden die Nummern 999999900 als Ersatz für die LANR und 179999900 als Ersatz für die BSNR.