Das Thema dieses Monats lautet:
Verordnung über Pelgraz®

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Anfang Juni wird Ihnen ein Rezept über „Pelgraz 6 mg Inj.-Lsg. Fertigspr. m. autom. Nadelschutz 1 St. N1 Accord ILO PZN 14327874“ vorgelegt. Bei der vorliegenden Krankenkasse gibt es verschiedene Rabattarzneimittel – auch das verordnete Präparat Pelgraz® zählt zu den Rabattarzneimitteln. Dieses hatte der Patient zuvor auch bereits. Sie haben aber im Kopf, dass nach den neuen Vorgaben bei der Abgabe von Biologika ein Austausch vorgenommen werden muss.

Welche Abgabe ist korrekt?