Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Biologika-Austausch – ein Fall für Pharma­zeutische Bedenken?

Im Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bun­des­aus­schuss (G-BA) eine Ergänzung der Arznei­mittel-Richt­linie beschlossen. Mit dem neuen § 40c wird fest­gelegt, dass bio­techno­logisch herge­stellte Arznei­mittel (Bio­logika) künftig – analog zu Generika – in Apo­theken aus­tausch­bar sein sollen, sofern definierte Kriterien zu An­wendungs­gebiet, Appli­kations­art, Wirk­stärke, Packungs­größe und Dar­reichungs­form erfüllt sind.

Der Beschluss wurde vom Bundes­ministerium für Gesund­heit geprüft und nicht beanstandet. Nach Veröffentlichung im Bundes­anzeiger tritt die Regelung in Kraft, nach Angaben des G-BA frühestens im April 2026.

Vor diesem Hinter­grund interessiert uns Ihre Ein­schätzung als Apothekerin, Apotheker oder PTA:

Wie stehen Sie grund­sätzlich zur Ein­führung des verpflichtenden Aus­tauschs von Biologika in der Apotheke?

„Positiv – der Austausch ist fachlich vertretbar, sinnvoll und wirtschaftlich.“

14,3 %

„Neutral, ich gebe den jeweils rabattierten Artikel ab.“

34,5 %

„Eher kritisch – der Austausch birgt relevante pharma­zeutische Risiken.“

40,4 %

„Sehr kritisch – der Austausch von Biologika sollte grund­sätzlich nicht erfolgen.“

10,9 %