Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Biologika-Austausch – ein Fall für Pharmazeutische Bedenken?
Im Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Mit dem neuen § 40c wird festgelegt, dass biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) künftig – analog zu Generika – in Apotheken austauschbar sein sollen, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind.
Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nicht beanstandet. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Regelung in Kraft, nach Angaben des G-BA frühestens im April 2026.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Ihre Einschätzung als Apothekerin, Apotheker oder PTA:
Wie stehen Sie grundsätzlich zur Einführung des verpflichtenden Austauschs von Biologika in der Apotheke?
„Positiv – der Austausch ist fachlich vertretbar, sinnvoll und wirtschaftlich.“
„Neutral, ich gebe den jeweils rabattierten Artikel ab.“
„Eher kritisch – der Austausch birgt relevante pharmazeutische Risiken.“
„Sehr kritisch – der Austausch von Biologika sollte grundsätzlich nicht erfolgen.“