Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Biologika-Austausch
Der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) eingeleitet. Sobald der geplante neue § 40c der AM-RL in Kraft ist, müssen biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sogenannte Biologika, analog zu den Generika in Apotheken ausgetauscht werden. Bisher ist ein Austausch nur dann erlaubt, wenn in Anlage 1 des Rahmenvertrags austauschbare Biologika aufgeführt sind.
Wie sehen Sie den möglicherweise kommenden Biologika-Austausch?
„Wir sehen da gar kein Problem, da wir einen Austausch bei Biologika eher nicht als kritisch betrachten und uns dies dann im Falle von Lieferengpässen auch etwas mehr Spielraum ohne ärztliche Rezeptänderung geben würde.“
„Wir sehen einer möglichen Erweiterung der Austauschpflicht gelassen entgegen, denn wenn ein Austausch aus unserer Sicht kritisch ist, wenden wir auch jetzt schon Pharmazeutische Bedenken an.“
„Ärztinnen und Ärzte verordnen erfahrungsgemäß ohnehin immer häufiger Biosimilars, das sollte nach unserer Meinung zur Kostendeckung ausreichen, sodass es keine weitere Austauschpflicht braucht.“
„Bei dieser speziellen Produktgruppe sollten nicht die Apotheken die Verantwortung für den Austausch tragen – dies sollte wie bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein.“