Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Verpackungsgesetz
Seit dem 01.01.2022 ist es verboten, Plastiktüten mit Wandstärken von weniger als 50 Mikrometern in den Verkehr zu bringen (Ausnahmen: Hygienegründe und Erstverpackung bei Lebensmitteln). Dieses Verbot umfasst gemäß § 3 Abs. 9 Verpackungsgesetz sowohl die unentgeltliche als auch die entgeltliche Abgabe der Tüten.
Uns interessiert daher, ob bzw. wie Sie das Verpackungsgesetz umgesetzt haben.
Daher fragen wir heute:
Wie sieht die Abgabesituation von Tüten in Ihrer Apotheke aus?
„Wir bieten kostenlose Papiertüten an.“
„Wir bieten kostenpflichtige Papiertüten an.“
„Wir bieten kostenpflichtige Plastiktüten mit höherer Wandstärke an.“
„Wir bieten kostenlose Plastiktüten mit höherer Wandstärke an.“
„Wir bieten kostenpflichtige Jutetaschen an.“
„Wir bieten kostenlose Jutetaschen an.“
„Wir haben gar kein Verpackungsmaterial mehr.“
„Wir geben weiterhin die alten Plastiktüten ab.“