Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Verpackungsgesetz

Seit dem 01.01.2022 ist es verboten, Plastiktüten mit Wandstärken von weniger als 50 Mikrometern in den Verkehr zu bringen (Ausnahmen: Hygienegründe und Erstverpackung bei Lebensmitteln). Dieses Verbot umfasst gemäß § 3 Abs. 9 Verpackungsgesetz sowohl die unentgeltliche als auch die entgeltliche Abgabe der Tüten.

Uns interessiert daher, ob bzw. wie Sie das Verpackungsgesetz umgesetzt haben.

Daher fragen wir heute:

Wie sieht die Abgabesituation von Tüten in Ihrer Apotheke aus?

„Wir bieten kostenlose Papiertüten an.“

76,4 %

„Wir bieten kostenpflichtige Papiertüten an.“

13,4 %

„Wir bieten kostenpflichtige Plastiktüten mit höherer Wandstärke an.“

1,7 %

„Wir bieten kostenlose Plastiktüten mit höherer Wandstärke an.“

2,0 %

„Wir bieten kostenpflichtige Jutetaschen an.“

2,1 %

„Wir bieten kostenlose Jutetaschen an.“

1,4 %

„Wir haben gar kein Verpackungsmaterial mehr.“

0,7 %

„Wir geben weiterhin die alten Plastiktüten ab.“

2,1 %