Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Schlechte Google-Bewertungen?
Unternehmen und damit auch Apotheken können von Kundinnen und Kunden auf Google bewertet werden. Nicht immer liest man dort jedoch Positives. Häufig stecken hinter Negativbewertungen Betrugsversuche, denn mitunter wird dem Unternehmen in zeitlichem Zusammenhang eine kostenpflichtige Hilfe bei der Löschung solcher (unbegründeten) Negativbewertungen angeboten.
In jedem Fall sollten Apotheken eine Negativbewertung nicht unkommentiert lassen – besonders dann, wenn der Verkaufsvorgang und die damit verbundene Kritik nicht zugeordnet werden kann. Die Person, die sich kritisch geäußert hat, sollte in der Antwort auf den Post aufgefordert werden, den Tag und falls nötig den genauen Grund der Kritik zu nennen, damit das Apothekenteam den Vorgang zuordnen kann und die Chance erhält, sich durch berechtigte Kritik verbessern zu können.
Haben auch Sie bereits eine vermutlich erfundene schlechte Google-Bewertung bekommen, die Sie keinem Kundenkontakt zuordnen konnten, und wenn ja, wie haben Sie darauf reagiert?
„Ja, wir haben bereits unbegründete negative Google-Bewertungen bekommen, haben diese aber nicht weiter kommentiert.“
„Ja, wie haben bereits unbegründete negative Google-Bewertungen bekommen und haben diese mit einer Entschuldigung kommentiert.“
„Ja, wir haben bereits unbegründete negative Google-Bewertungen bekommen und haben die Personen aufgefordert, den Beratungstag und genauen Grund ihrer Kritik zu nennen.“
„Nein, wir haben bei Google noch keine Negativbewertungen bekommen.“