Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Streichpreise in Apotheken
Im Dezember 2025 hat das Landgericht Frankfurt die Werbung mit Streichpreisen für OTC-Arzneimittel untersagt (Az.: 3-10 O 115/24, 05.12.2025, nicht rechtskräftig).
Die Richter argumentierten, dass solche Preisgegenüberstellungen gegen die apothekerliche Sorgfalt verstießen, da sie eine reine Anlockwirkung entfalteten und von der medizinisch notwendigen Prüfung ablenkten. Da das Urteil weitreichende Konsequenzen für das Marketing vor Ort und online hat, möchte DAP ein Stimmungsbild aus der Praxis einholen.
» Lesen Sie hier auch nochmal den Newsletter-Beitrag vom 8. Januar 2026 (PDF)
Wie gehen Sie und Ihr Team mit dieser neuen Rechtsprechung um?
„Wir sind informiert: Wir haben unsere Werbung (Handzettel, Online-Shop, Offizin) bereits angepasst und verzichten auf Streichpreise.“
„Wir sind unsicher: Wir wissen von dem Urteil, warten aber noch auf eine klare Handlungsempfehlung unserer Kammer oder unseres Verbandes.“
„Wir werben weiter: Wir halten das Urteil für noch nicht rechtskräftig oder sehen in unserer aktuellen Praxis (z. B. Rabatt in Prozent statt Streichpreis) kein Risiko.“
„Das Thema ist neu für uns: Von einem Verbot für Streichpreise bei OTC-Produkten haben wir jetzt zum ersten Mal gehört.“