Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Streich­preise in Apotheken

Im Dezember 2025 hat das Land­gericht Frankfurt die Werbung mit Streich­preisen für OTC-Arznei­mittel unter­sagt (Az.: 3-10 O 115/24, 05.12.2025, nicht rechts­kräftig).

Die Richter argumen­tierten, dass solche Preis­gegen­über­stellungen gegen die apotheker­liche Sorg­falt ver­stießen, da sie eine reine An­lock­wirkung ent­falteten und von der medizinisch not­wendigen Prüfung ablenkten. Da das Urteil weit­reichende Konse­quenzen für das Marketing vor Ort und online hat, möchte DAP ein Stim­mungs­bild aus der Praxis einholen.

» Lesen Sie hier auch nochmal den Newsletter-Beitrag vom 8. Januar 2026 (PDF)

Wie gehen Sie und Ihr Team mit dieser neuen Rechtsprechung um?

„Wir sind informiert: Wir haben unsere Werbung (Handzettel, Online-Shop, Offizin) bereits angepasst und verzichten auf Streichpreise.“

24,3 %

„Wir sind unsicher: Wir wissen von dem Urteil, warten aber noch auf eine klare Handlungsempfehlung unserer Kammer oder unseres Verbandes.“

30,3 %

„Wir werben weiter: Wir halten das Urteil für noch nicht rechtskräftig oder sehen in unserer aktuellen Praxis (z. B. Rabatt in Prozent statt Streichpreis) kein Risiko.“

13,6 %

„Das Thema ist neu für uns: Von einem Verbot für Streichpreise bei OTC-Produkten haben wir jetzt zum ersten Mal gehört.“

31,9 %