Ergebnisse der Kurzumfragen
G-BA-Beschluss zum Biologika-Austausch
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. Dezember 2025 eine Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Demnach müssen zukünftig biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sogenannte Biologika, analog zu den Generika in Apotheken ausgetauscht werden, sofern definierte Kriterien zu Anwendungsgebiet, Applikationsart, Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform erfüllt sind. Ziel ist es, die wirtschaftliche Versorgung mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln zu verbessern, ohne die Arzneimitteltherapiesicherheit oder die Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu gefährden. Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt frühestens im April 2026 in Kraft.
Wünschen Sie sich Servicematerialien von DAP (z. B. Arbeitshilfen, Poster, Newsletterbeiträge) zum neuen Biologika-Beschluss des G-BA, sobald dieser in Kraft getreten ist?
„Ja, wir wünschen uns Servicematerial zum neuen Beschluss, sobald dieser in Kraft getreten ist.“
„Nein, wir verlassen uns dabei auf die Angaben in unserer EDV und würden keine weiteren Servicematerialien nutzen.“
„Wir haben uns bisher noch nicht näher mit dem Thema beschäftigt.“