Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Tabakentwöhnung

Seit August 2025 haben Ver­sicherte mit schwerer Tabak­ab­hängig­keit Anspruch auf eine einmalige Ver­sorgung mit apotheken­pflichtigen Arznei­mitteln zur Tabak­ent­wöhnung im Rahmen eines evidenz­basierten Ent­wöhnungs­programms.

Patientinnen und Patienten müssen sich also, damit Nikotinprodukte ärztlich verordnet werden können, für ein Tabakentwöhnungsprogramm anmelden. Das kann ein Kurs in Präsenz, online oder eine digitale Anwendung (App/Programm/DiGA) sein. Wichtig: Das Programm muss aner­kannt und wissen­schaftlich geprüft sein. Dauerhaft gelistete digitale Gesund­heits­an­wendungen (DiGA) können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Beratung zur Tabak­ent­wöhnung empfehlen und Ärztinnen und Ärzte können diese verordnen.

Werden Sie Ihre Kundinnen und Kunden über diese Möglichkeit informieren?

„Nein, das Rauchverhalten der Kundinnen und Kunden liegt außerhalb meiner Verantwortung.“

11,8 %

„Ja, wenn mich jemand darauf anspricht.“

40,8 %

„Ja, wenn jemand Nikotin­ersatz­produkte erwerben möchte.“

35,0 %

„Ja, ich bin auch bereit, Informations­material zu Rauchstopp-DiGA in meiner Apotheke auszulegen.“

12,5 %