Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Tabakentwöhnung
Seit August 2025 haben Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen eines evidenzbasierten Entwöhnungsprogramms.
Patientinnen und Patienten müssen sich also, damit Nikotinprodukte ärztlich verordnet werden können, für ein Tabakentwöhnungsprogramm anmelden. Das kann ein Kurs in Präsenz, online oder eine digitale Anwendung (App/Programm/DiGA) sein. Wichtig: Das Programm muss anerkannt und wissenschaftlich geprüft sein. Dauerhaft gelistete digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer Beratung zur Tabakentwöhnung empfehlen und Ärztinnen und Ärzte können diese verordnen.
Werden Sie Ihre Kundinnen und Kunden über diese Möglichkeit informieren?
„Nein, das Rauchverhalten der Kundinnen und Kunden liegt außerhalb meiner Verantwortung.“
„Ja, wenn mich jemand darauf anspricht.“
„Ja, wenn jemand Nikotinersatzprodukte erwerben möchte.“
„Ja, ich bin auch bereit, Informationsmaterial zu Rauchstopp-DiGA in meiner Apotheke auszulegen.“