Preisanker und Pharmazeutische Bedenken – neues Rezept?
Ein Arzt hat eine Dosierung von einer halben Tablette verordnet, obwohl das Medikament nicht teilbar ist.
Wir möchten hier Pharmazeutischen Bedenken dokumentieren, da die Teilung des Arzneimittels nicht vorgesehen ist und möglicherweise zu Dosierungsungenauigkeiten führen kann.
Das günstigste teilbare Präparat überschreitet allerdings den festgelegten Preisanker.
Reicht die Dokumentation „Preisankerüberschreitung nach ärztlicher Rücksprache“? Oder wird ein neues Rezept benötigt?
Antwort
Nach ärztlicher Rücksprache dürfen Sie auch bei Pharmazeutischen Bedenken den Preisanker überschreiten. Dokumentieren Sie lediglich die Rücksprache auf dem Rezept bzw. im entsprechenden Feld Ihrer Software. Bei Ersatzkassen ist für die Überschreitung des Preisankers auch bei Pharmazeutischen Bedenken keine Rücksprache notwendig.
Ein neues Rezept benötigen Sie weder bei Primärkassen noch bei Ersatzkassen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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