Preisanker und Pharmazeutische Bedenken – neues Rezept?

Ein Arzt hat eine Dosierung von einer halben Tablette ver­ordnet, obwohl das Medika­ment nicht teilbar ist.
Wir möchten hier Pharma­zeutischen Bedenken doku­mentieren, da die Teilung des Arznei­mittels nicht vorge­sehen ist und möglicher­weise zu Dosierungs­ungenauig­keiten führen kann.
Das günstigste teilbare Präparat über­schreitet aller­dings den fest­ge­legten Preis­anker.

Reicht die Doku­mentation „Preis­anker­über­schreitung nach ärzt­licher Rück­sprache“? Oder wird ein neues Rezept benötigt?

Antwort

Nach ärztlicher Rück­sprache dürfen Sie auch bei Pharma­zeutischen Bedenken den Preis­anker über­schreiten. Doku­mentieren Sie lediglich die Rück­sprache auf dem Rezept bzw. im ent­sprechenden Feld Ihrer Software. Bei Ersatz­kassen ist für die Über­schreitung des Preis­ankers auch bei Pharma­zeutischen Bedenken keine Rück­sprache notwendig.

Ein neues Rezept benötigen Sie weder bei Primär­kassen noch bei Ersatz­kassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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