Müssen Biologika in Apotheken jetzt automatisch ausgetauscht werden?
Wir haben gehört, dass es vom G-BA jetzt eine Änderung zu den Biologika gibt.
Was bedeutet das für die Apotheke? Müssen wir jetzt auch biologische Arzneimittel wie alle anderen Arzneimittel austauschen?
Antwort
Korrekt ist, dass es in Sachen Biologika Neuigkeiten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gibt: Es wurde aber zunächst „nur“ ein Stellungnahmeverfahren zur automatischen Biologikasubstitution eingeleitet. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen und der geplante neue § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Kraft ist, ändert sich für Apotheken vorerst nichts. Biologisch hergestellte Fertigarzneimittel können/müssen nur dann ausgetauscht werden, wenn in Anlage 1 des Rahmenvertrags austauschbare Biologika aufgeführt sind. Gibt es innerhalb einer solchen Austauschgruppe Rabattverträge, so sind die Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben.
Unabhängig davon ist bei Biologika auch ein Austausch zwischen Originalen und Importen möglich, wobei Biologika aber vom Einsparziel ausgenommen sind.
Ein automatischer Austausch ist derzeit gemäß § 40b AM-RL nur für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung vorgesehen, dies betrifft aber erfahrungsgemäß nur einen sehr kleinen Anteil der Apotheken.
Je nachdem, wie das Stellungnahmeverfahren ausgeht, könnte es zukünftig auch bei Biologika zu einer Austauschsituation ähnlich wie beim Generikaaustausch kommen, aber die genauen Regelungen bleiben abzuwarten.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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