Müssen Biologika in Apotheken jetzt automa­tisch ausge­tauscht werden?

Wir haben gehört, dass es vom G-BA jetzt eine Änderung zu den Biologika gibt.

Was bedeutet das für die Apotheke? Müssen wir jetzt auch biologische Arznei­mittel wie alle anderen Arznei­mittel aus­tauschen?

Antwort

Korrekt ist, dass es in Sachen Biologika Neuigkeiten vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) gibt: Es wurde aber zunächst „nur“ ein Stellung­nahme­ver­fahren zur automa­tischen Biologika­substitution einge­leitet. Solange dieses Ver­fahren nicht abge­schlossen und der geplante neue § 40c der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) in Kraft ist, ändert sich für Apotheken vorerst nichts. Biologisch herge­stellte Fertig­arznei­mittel können/müssen nur dann ausge­tauscht werden, wenn in Anlage 1 des Rahmen­vertrags aus­tausch­bare Biologika aufge­führt sind. Gibt es innerhalb einer solchen Aus­tausch­gruppe Rabatt­verträge, so sind die Rabatt­arznei­mittel vorrangig abzu­geben.

Unabhängig davon ist bei Biologika auch ein Austausch zwischen Originalen und Importen möglich, wobei Biologika aber vom Einspar­ziel ausge­nommen sind.
Ein automatischer Austausch ist derzeit gemäß § 40b AM-RL nur für parenterale Zube­reitungen aus Fertig­arznei­mitteln zur unmittel­baren ärzt­lichen Anwendung vorge­sehen, dies betrifft aber erfahrungs­gemäß nur einen sehr kleinen Anteil der Apotheken.

Je nachdem, wie das Stellung­nahme­ver­fahren aus­geht, könnte es zukünftig auch bei Biologika zu einer Aus­tausch­situation ähnlich wie beim Generika­aus­tausch kommen, aber die genauen Regelungen bleiben abzu­warten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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