Reisen mit BtM

Betäubungsmittel dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden. Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Für die Reisevorbereitung ist aber auch entscheidend, in welches Land die Reise geht.

Reisen in Staaten des Schengener Abkommens

Bei Reisen in eines der Länder, in denen das Schengener Abkommen gilt, ist eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitzuführen; dabei ist für jedes BtM eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Wichtige Informationen zur Bescheinigung:

  • Gültigkeitsdauer maximal 30 Tage
  • Beglaubigung vor Antritt der Reise

Die Beglaubigung erfolgt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine andere beauftragte Stelle.

Staaten des Schengener Abkommens

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn zählen zu den Staaten des Schengener Abkommens.

Reisen in andere Länder

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums bestehen keine international gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln. Es wird aber folgendes Vorgehen vom BfArM empfohlen:

  • Abklärung der Einfuhrmodalitäten über diplomatische Vertretung des Reiselandes; Kontakte über www.auswaertiges-amt.de
  • Mitnahme von BtM nicht möglich? → Ist eine Verschreibung vor Ort möglich?
  • Wenn nein: Mitnahme nur über Ein- und Ausfuhrgenehmigung möglich, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss (Achtung: umfangreiches Verfahren!)

Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle betroffenen Personen, sich beim Mitführen von Betäubungsmitteln auf Reisen eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden.